Elternbrief - September 2008


Elternbrief September 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 werden insgesamt 430 Schülerinnen und Schüler von 35 Lehrkräften unterrichtet; darunter sind drei Lehramtsanwärter und eine Lehramts-anwärterin.
Die durchschnittliche Klassenfrequenz beträgt 23,8; sie ist in den 6. Klassen mit 28 am höchsten und in den 7. Klassen mit 19,6 am niedrigsten.
Die Unterrichtsversorgung bleibt zwar unterhalb der Stundentafel, ist aber dennoch als zufrieden stellend zu betrachten. Im Einzelnen sieht sie so aus:

  • Klassenstufe 5: 27 Wochenstunden (zuzüglich 6 Stunden Doppelbesetzung)
  • Klassenstufe 6: 27 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden Förderunterricht)

  • Klassenstufe 7: 28 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden Förderunterricht)

  • Klassenstufe 8: 30 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden Förderunterricht)

  • Klassenstufe 9: 29 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden Förderunterricht)

  • Klassenstufe 10: 30 Wochenstunden



  • Das Förderkonzept der Schule umfasst neben dem Förderunterricht in den Klassenstufen 6 bis 9 und der Legasthenie-Förderung den Förderunterricht im Fach „Deutsch als Zweitsprache“, Beginn am Mittwoch, dem 10. September um 13.30 Uhr.
    Auf Beschluss der Schulkonferenz arbeitet die Schule in diesem Schuljahr mit der so genannten Trainingsraum-Methode. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsstörungen nach Vorwarnung in den Trainingsraum geschickt werden, um dort unter Aufsicht zur Einsicht zu gelangen. Besetzt ist dieser Raum entweder durch Lehrkräfte oder durch Frau Woltmann, die als Diplom-Pädagogin für die Schulsozialarbeit zuständig ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Trainingsraumkonzept, das dieser Elterninformation folgt.
    Von dieser Methode verspricht sich die Schule eine Verbesserung des Unterrichtsklimas.
    Weitere Bausteine des Förderkonzepts sind die Hausaufgabenbetreuung sowie das Lernbüro, die ab der 3. Schulwoche durch ältere Schülerinnen und Schüler in einem besonderen „Differenzierungsraum“ täglich von 13.15 – 14.15 Uhr angeboten werden.
    Weitere wichtige Neuerungen ergeben sich durch die neue Realschulverordnung (RSVO), die Orientierungsstufen-Verordnung und die neue Zeugnisverordnung (ZVO). Eine Zusammenfassung der wesentlichen Konsequenzen für das Aufsteigen bzw. die Wiederholung einer Klasse können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.
    Auch was die Abschlussprüfungen angeht, gibt es wesentliche Veränderungen gegenüber dem bisherigen Verfahren:

  • Schülerinnen und Schüler können zu einer Hauptschul-Abschlussprüfung am
       Ende der Klasse 9 verpflichtet werden.

  • Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht mehr möglich.

  • Ein Rücktritt von der Prüfung ist nicht mehr möglich.

  • Die Themen der schriftlichen Abschlussprüfungen werden zentral gestellt.

  • Im Fach Englisch gibt es eine verpflichtende mündliche Abschlussprüfung.

  • Neben den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen gibt es eine
       Projektprüfung.

  • Um die Abschlussprüfung zu bestehen, darf nicht mehr als ein Fach schlechter


  •    als ausreichend bewertet werden.

    Vor dem Hintergrund der zahlreichen Veränderungen wird es sowohl für Sie als Eltern als auch für die Schülerinnen und Schüler Informationsveranstaltungen geben, zu denen Sie gesondert eingeladen werden.
    Über die wichtigsten Termine die Abschlussprüfungen betreffend kann ich Sie aber schon jetzt informieren:

    7.   Mai 2009 schriftliche Prüfung Deutsch Hauptschulabschluss
    8.   Mai 2009 schriftliche Prüfung Deutsch Mittlerer Abschluss
    12. Mai 2009 schriftliche Prüfung Mathematik Mittlerer Abschluss
    13. Mai 2009 schriftliche Prüfung Mathematik Hauptschulabschluss
    14. Mai 2009 schriftliche Prüfung Englisch Mittlerer Abschluss
    15. Mai 2009 schriftliche Prüfung Englisch Hauptschulabschluss
    18. – 20. Mai 2009 mündlicher Prüfungsteil Englisch Mittlerer Abschluss
    18. – 20. Mai 2009 mündlicher Prüfungsteil Englisch Hauptschulabschluss
    29./30. Juni 2009 mündliche Prüfungen

    Die Projektprüfungen finden im Zeitraum zwischen den Weihnachts- und Osterferien statt.
    Wie Sie sicher wissen, kommen auf die Schulen in den nächsten Jahren zahlreiche Veränderungen zu, die einen erheblichen Fortbildungsaufwand mit sich bringen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben die Schulen die Möglichkeit, in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 je zwei Schulentwicklungstage in Anspruch zu nehmen. Dasselbe galt für das abgelaufene
    Schuljahr 2007/2008. Geplant ist für das laufende Schuljahr je ein Schulentwicklungstag
    pro Halbjahr. Über die Termine werden Sie rechtzeitig informiert werden, da an diesen Tagen kein Unterricht stattfindet.
    Über die Verteilung der beweglichen Ferientage muss übrigens wegen der Prüfungstermine neu beschlossen werden.
    Ihnen und besonders Ihren Kindern wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr 2008/2009.


    gez. Gerhard Kreft
    Realschulrektor
     

    Trainingsraumkonzept

    In unserer Schule wird jetzt, nach Zustimmung durch die Schulkonferenz, das „Trainingsraum-Programm“ zur Lösung von Disziplinproblemen eingeführt. Es hat sich auch an vielen anderen Schulen sehr gut bewährt. Wir erhoffen uns durch diese Maßnahme eine Entspannung des Klassen- und Schulklimas und mehr Freude und Erfolg beim Lernen für alle Schülerinnen und Schüler.

    Die Hauptidee der Trainingsraum-Methode besteht darin, alle Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht stören, dahin zu bringen, über ihr Handeln nachzudenken. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um eine Strafmaßnahme handelt, sondern um ein Angebot zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ohne Regelverletzungen möglichst befriedigend durch ihren Schulalltag zu kommen.

    Einige Hinweise zum Ablauf: Zunächst wird in allen Klassen noch einmal über sinnvolle Regeln der Zusammenarbeit gesprochen. Diese hängen sichtbar im Klassenraum. Wer diese Regeln trotz Erinnerung durch die Lehrkraft nicht befolgt, trifft dadurch die Entscheidung, den Unterricht zu verlassen. Im Trainingsraum soll dann ein Plan erstellt werden, wie er/sie in Zukunft ohne zu stören am Unterricht teilnehmen will. Sollten Schülerinnen oder Schüler im Trainingsraum ihre Mitarbeit verweigern, was wir für unwahrscheinlich halten, werden sie zu Herrn Kreft geschickt, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Nach einem fünften Besuch im Trainingsraum würden wir Sie als Eltern zu einem Gespräch in die Schule bitten, um gemeinsam über notwendige Unterstützung nachzudenken.
    Selbstverantwortung und Entscheidungsfähigkeit sehen wir als wichtige Erziehungsziele und hoffen dabei auch mit Ihnen als Eltern auf gute Zusammenarbeit.

    Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Programm haben, wenden Sie sich gern an Frau Woltmann (0162 5909822, täglich 9:30 – 14:00 Uhr, Rückruf möglich)

    Offener Mittagstreff

    Aus Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6 über ihre Wünsche und Bedürfnisse entstand die Idee, einen „Offenen Mittagstreff“ einzurichten. Dort soll es täglich in der 7. Stunden, betreut von Frau Woltmann, die Möglichkeit geben sich mit Freunden zu treffen, zu klönen, spielen, malen und dergleichen. Wie sich die gemeinsame Zeit gestaltet, soll zusammen mit der Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.
    Um die Teilnehmerzahl überschaubar zu halten, wird das Angebot zunächst auf die Klassenstufen 5 – 7 begrenzt (mit „gastfreundlichen“ Ausnahmen).

    Schuljahr 2008/2009

    Aufsteigen nach Jahrgangsstufen, Wiederholung, Schrägversetzung
    § 7 OstVO / § 3 RSVO

    von nach Anmerkungen
    5 6

    Aufsteigen ohne Versetzungsbeschluss!

    Wiederholung nur aufgrund einer Ausnahmeentscheidung mit ausdrücklicher Begründung im Lernplan!

    R6

    R7

    Versetzungsbeschluss, wenn

    a)      nicht mehr als eine mangelhafte Note

    b)      bei mehr als einer mangelhaften Note eine erfolgreiche Mitarbeit in R 7 zu erwarten ist.

    Nichtversetzung bedeutet Schrägversetzung nach H7!

    Schriftliche Begründung notwendig!

    R7 R8

    Versetzungsbeschluss, wenn

    a)      nicht mehr als eine mangelhafte Note

    b)      bei mehr als einer mangelhaften Note eine erfolgreiche Mitarbeit in R 7 zu erwarten ist.

    Wenn nicht a) oder b), dann Nachprüfung in allen nicht ausreichenden Fächern oder Versetzung auf Probe für maximal ein halbes Jahr.

    Wiederholung der Jahrgangsstufe bei Erfolglosigkeit der Probezeit bzw. der Nachholprüfung.

    Erfolglose Wiederholung führt zur Schrägversetzung!

    Ende R 8 Hinweis auf zu erwartenden Schulabschluss!

    R8 R9

    Entspricht R 7 nach R 8!

    Verpflichtung zur Hauptschulabschlussprüfung durch Beschluss am Ende des 1. Halbjahres R 9 möglich.

    R 9 R 10

    Ohne Versetzungsbeschluss oder

    - nach erfolgreicher HS-Abschlussprüfung mit Notenschnitt von mindestens 2,4 in Deutsch, Englisch, Mathematik und mindestens 3,0 in den übrigen Fächern.

    - nach erfolgreicher HS-Abschlussprüfung mit schlechterem als o.g. Notenschnitt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist.

    Zu jedem Versetzungstermin Wechsel zum Gymnasium prüfen!

    Grundsätze: Keine Rückritte mehr möglich!
    Schulbesuchsdauer durch Schulgesetz limitiert!
    Entlassung: Jede Prüfung kann nur einmal wiederholt werden!
    Die erfolglose Wiederholung führt zur Entlassung!
    Entlassung mit dem Hauptschulabschluss aus R 9, wenn der Abschluss nicht zur
    Aufnahme in die R 10 berechtigt (2,4 / 3,0).
    Zuerkennung des Hauptschulabschlusses nach erfolgloser  Realschulabschluss-prüfung möglich.