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Elternbrief September 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 werden insgesamt 430 Schülerinnen und
Schüler von 35 Lehrkräften unterrichtet; darunter sind drei
Lehramtsanwärter und eine Lehramts-anwärterin.
Die durchschnittliche Klassenfrequenz beträgt 23,8; sie ist in den 6.
Klassen mit 28 am höchsten und in den 7. Klassen mit 19,6 am niedrigsten.
Die Unterrichtsversorgung bleibt zwar unterhalb der Stundentafel, ist aber
dennoch als zufrieden stellend zu betrachten. Im Einzelnen sieht sie so
aus:
Klassenstufe 5: 27 Wochenstunden (zuzüglich 6 Stunden Doppelbesetzung)
Klassenstufe 6: 27 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden
Förderunterricht)
Klassenstufe 7: 28 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden
Förderunterricht)
Klassenstufe 8: 30 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden
Förderunterricht)
Klassenstufe 9: 29 Wochenstunden (zuzüglich 1,5 Stunden
Förderunterricht)
Klassenstufe 10: 30 Wochenstunden
Das Förderkonzept der Schule umfasst neben dem Förderunterricht in den
Klassenstufen 6 bis 9 und der Legasthenie-Förderung den Förderunterricht
im Fach „Deutsch als Zweitsprache“, Beginn am Mittwoch, dem 10. September
um 13.30 Uhr.
Auf Beschluss der Schulkonferenz arbeitet die Schule in diesem Schuljahr
mit der so genannten Trainingsraum-Methode. Das bedeutet, dass
Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsstörungen nach Vorwarnung in den
Trainingsraum geschickt werden, um dort unter Aufsicht zur Einsicht zu
gelangen. Besetzt ist dieser Raum entweder durch Lehrkräfte oder durch
Frau Woltmann, die als Diplom-Pädagogin für die Schulsozialarbeit
zuständig ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Trainingsraumkonzept, das
dieser Elterninformation folgt.
Von dieser Methode verspricht sich die Schule eine Verbesserung des
Unterrichtsklimas.
Weitere Bausteine des Förderkonzepts sind die Hausaufgabenbetreuung sowie
das Lernbüro, die ab der 3. Schulwoche durch ältere Schülerinnen und
Schüler in einem besonderen „Differenzierungsraum“ täglich von 13.15 –
14.15 Uhr angeboten werden.
Weitere wichtige Neuerungen ergeben sich durch die neue
Realschulverordnung (RSVO), die Orientierungsstufen-Verordnung und die
neue Zeugnisverordnung (ZVO). Eine Zusammenfassung der wesentlichen
Konsequenzen für das Aufsteigen bzw. die Wiederholung einer Klasse können
Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.
Auch was die Abschlussprüfungen angeht, gibt es wesentliche Veränderungen
gegenüber dem bisherigen Verfahren:
Schülerinnen und Schüler können zu einer Hauptschul-Abschlussprüfung am
Ende der Klasse 9 verpflichtet werden.
Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht mehr möglich.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist nicht mehr möglich.
Die Themen der schriftlichen Abschlussprüfungen werden zentral gestellt.
Im Fach Englisch gibt es eine verpflichtende mündliche Abschlussprüfung.
Neben den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen gibt es eine
Projektprüfung.
Um die Abschlussprüfung zu bestehen, darf nicht mehr als ein Fach
schlechter
als ausreichend bewertet werden.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Veränderungen wird es sowohl für Sie
als Eltern als auch für die Schülerinnen und Schüler
Informationsveranstaltungen geben, zu denen Sie gesondert eingeladen
werden.
Über die wichtigsten Termine die Abschlussprüfungen betreffend kann ich
Sie aber schon jetzt informieren:
| 7. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Deutsch
Hauptschulabschluss |
| 8. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Deutsch Mittlerer
Abschluss |
| 12. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Mathematik Mittlerer
Abschluss |
| 13. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Mathematik
Hauptschulabschluss |
| 14. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Englisch Mittlerer
Abschluss |
| 15. Mai 2009 |
schriftliche Prüfung Englisch
Hauptschulabschluss |
| 18. – 20. Mai 2009 |
mündlicher Prüfungsteil Englisch Mittlerer
Abschluss |
| 18. – 20. Mai 2009 |
mündlicher Prüfungsteil Englisch
Hauptschulabschluss |
| 29./30. Juni 2009 |
mündliche Prüfungen |
Die Projektprüfungen finden im Zeitraum zwischen den
Weihnachts- und Osterferien statt.
Wie Sie sicher wissen, kommen auf die Schulen in den nächsten Jahren
zahlreiche Veränderungen zu, die einen erheblichen Fortbildungsaufwand mit
sich bringen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben die Schulen die
Möglichkeit, in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 je zwei
Schulentwicklungstage in Anspruch zu nehmen. Dasselbe galt für das
abgelaufene
Schuljahr 2007/2008. Geplant ist für das laufende Schuljahr je ein
Schulentwicklungstag
pro Halbjahr. Über die Termine werden Sie rechtzeitig informiert werden,
da an diesen Tagen kein Unterricht stattfindet.
Über die Verteilung der beweglichen Ferientage muss übrigens wegen der
Prüfungstermine neu beschlossen werden.
Ihnen und besonders Ihren Kindern wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr
2008/2009.
gez. Gerhard Kreft
Realschulrektor
Trainingsraumkonzept
In unserer Schule wird jetzt, nach Zustimmung durch die
Schulkonferenz, das „Trainingsraum-Programm“ zur Lösung von
Disziplinproblemen eingeführt. Es hat sich auch an vielen anderen Schulen
sehr gut bewährt. Wir erhoffen uns durch diese Maßnahme eine Entspannung
des Klassen- und Schulklimas und mehr Freude und Erfolg beim Lernen für
alle Schülerinnen und Schüler.
Die Hauptidee der Trainingsraum-Methode besteht darin, alle Schülerinnen
und Schüler, die den Unterricht stören, dahin zu bringen, über ihr Handeln
nachzudenken. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um eine
Strafmaßnahme handelt, sondern um ein Angebot zur Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler, ohne Regelverletzungen möglichst befriedigend
durch ihren Schulalltag zu kommen.
Einige Hinweise zum Ablauf: Zunächst wird in allen Klassen noch einmal
über sinnvolle Regeln der Zusammenarbeit gesprochen. Diese hängen sichtbar
im Klassenraum. Wer diese Regeln trotz Erinnerung durch die Lehrkraft
nicht befolgt, trifft dadurch die Entscheidung, den Unterricht zu
verlassen. Im Trainingsraum soll dann ein Plan erstellt werden, wie er/sie
in Zukunft ohne zu stören am Unterricht teilnehmen will. Sollten
Schülerinnen oder Schüler im Trainingsraum ihre Mitarbeit verweigern, was
wir für unwahrscheinlich halten, werden sie zu Herrn Kreft geschickt, der
dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Nach einem fünften Besuch im
Trainingsraum würden wir Sie als Eltern zu einem Gespräch in die Schule
bitten, um gemeinsam über notwendige Unterstützung nachzudenken.
Selbstverantwortung und Entscheidungsfähigkeit sehen wir als wichtige
Erziehungsziele und hoffen dabei auch mit Ihnen als Eltern auf gute
Zusammenarbeit.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Programm haben, wenden Sie sich gern
an Frau Woltmann (0162 5909822, täglich 9:30 – 14:00 Uhr, Rückruf möglich)
Offener Mittagstreff
Aus Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern der
Klassen 5 und 6 über ihre Wünsche und Bedürfnisse entstand die Idee, einen
„Offenen Mittagstreff“ einzurichten. Dort soll es täglich in der 7.
Stunden, betreut von Frau Woltmann, die Möglichkeit geben sich mit
Freunden zu treffen, zu klönen, spielen, malen und dergleichen. Wie sich
die gemeinsame Zeit gestaltet, soll zusammen mit der Schülerinnen und
Schülern entwickelt werden.
Um die Teilnehmerzahl überschaubar zu halten, wird das Angebot zunächst
auf die Klassenstufen 5 – 7 begrenzt (mit „gastfreundlichen“ Ausnahmen).
Schuljahr 2008/2009
Aufsteigen nach Jahrgangsstufen, Wiederholung, Schrägversetzung
§ 7 OstVO / § 3 RSVO
| von |
nach |
Anmerkungen |
| 5 |
6 |
Aufsteigen ohne Versetzungsbeschluss!
Wiederholung nur aufgrund einer
Ausnahmeentscheidung mit ausdrücklicher Begründung im Lernplan! |
|
R6 |
R7 |
Versetzungsbeschluss, wenn
a)
nicht mehr als eine mangelhafte Note
b)
bei mehr als einer mangelhaften Note eine erfolgreiche
Mitarbeit in R 7 zu erwarten ist.
Nichtversetzung bedeutet Schrägversetzung nach
H7!
Schriftliche Begründung notwendig! |
| R7 |
R8 |
Versetzungsbeschluss, wenn
a)
nicht mehr als eine mangelhafte Note
b)
bei mehr als einer mangelhaften Note eine erfolgreiche
Mitarbeit in R 7 zu erwarten ist.
Wenn nicht a) oder b), dann Nachprüfung in allen
nicht ausreichenden Fächern oder Versetzung auf Probe für maximal ein
halbes Jahr.
Wiederholung der Jahrgangsstufe bei
Erfolglosigkeit der Probezeit bzw. der Nachholprüfung.
Erfolglose Wiederholung führt zur
Schrägversetzung!
Ende R 8 Hinweis auf zu erwartenden
Schulabschluss! |
| R8 |
R9 |
Entspricht R 7 nach R 8!
Verpflichtung zur Hauptschulabschlussprüfung
durch Beschluss am Ende des 1. Halbjahres R 9 möglich. |
| R 9 |
R 10 |
Ohne Versetzungsbeschluss oder
- nach erfolgreicher HS-Abschlussprüfung mit
Notenschnitt von mindestens 2,4 in Deutsch, Englisch, Mathematik und
mindestens 3,0 in den übrigen Fächern.
- nach erfolgreicher HS-Abschlussprüfung mit
schlechterem als o.g. Notenschnitt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit
zu erwarten ist. |
Zu jedem Versetzungstermin Wechsel zum Gymnasium prüfen!
Grundsätze: Keine Rückritte mehr möglich!
Schulbesuchsdauer durch Schulgesetz limitiert!
Entlassung: Jede Prüfung kann nur einmal wiederholt werden!
Die erfolglose Wiederholung führt zur Entlassung!
Entlassung mit dem Hauptschulabschluss aus R 9, wenn der Abschluss nicht
zur
Aufnahme in die R 10 berechtigt (2,4 / 3,0).
Zuerkennung des Hauptschulabschlusses nach erfolgloser
Realschulabschluss-prüfung möglich.
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